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1. Die Ingrid Baecker Ferienhaus- u. Immobilien GmbH, im folgenden kurz - "Ingrid Baecker Ferienhäuser" genannt - tritt hinsichtlich der Miete lediglich als Vermittler zwischen Mieter und Vermieter auf und schließt die Mietverträge im Namen und für Rechnung des Vermieters ab. "Ingrid Baecker Ferienhäuser" vereinnahmt die Zahlungen des Mieters entsprechend treuhänderisch. Sie haftet nicht für die Erfüllung des Vertrages seitens des Mieters und Vermieters. Hinsichtlich der sonstigen Kosten wie Endreinigung, Wäschepaket und Servicepauschale handelt "Ingrid Baecker Ferienhäuser" in eigenem Namen. Die Bearbeitungsgebühr ist auch bei einer Corona bedingten Stornierung zu zahlen und deckt den erhöhten Arbeitsaufwand ab. Gegen eine Kaution von EUR 100,-- können begrenzt Kinderhochstuhl und Kinderreisebett von uns ausgegeben werden. Werden die Gegenstände wohlbehalten zurückgebracht, wird die Kaution zurückgezahlt. Nachbuchungen von Bettwäsche müssen mindestens 10 Tage vor Anreise erfolgen, da andernfalls das Eindecken von Bettwäsche nicht garantiet werden kann. Bettwäsche u. bezogene Betten kosten EUR 17,--/p.Pers. und Handtücher EUR 8,--/p.Pers. Ein Komplettwäschepaket kostet entsprechend EUR 25,--/p.Pers.

2. Der Leistungsumfang beschränkt sich ausschließlich auf den Inhalt des Mietvertrages. Nebenabreden sind unwirksam, sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Mit Mietvertragsabschluß (Reservierungsbestätigung) leistet der Mieter eine Anzahlung von 30% des Gesamtmietpreises. Der Restmietpreis wird zirka 14 Tage vor Anreise zur Zahlung fällig. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet oder zahlt der Gast den Mietpreis später in einer Summe, ist ein einmal abgeschlossener Mietvertrag dennoch rechtsverbindlich zustandegekommen. Bei einer Buchung über Drittanbieter (Reiseveranstalter) ist ein Mievertrag auch ohne Anzahlung ebenfalls rechtsverbindlich zustandegekommen. Auch in diesem Fall gelten die nachfolgend aufgeführten Storno- und Umbuchungsbedingungen.

4a. Storniert der Mieter, wird "Ingrid Baecker Ferienhäuser" sich um eine anderweitige Vermietung bemühen. Bei Stornierungen innerhalb von 60 Tagen bis zum Anreisetag beträgt das Ausfallgeld das der Gast zu zahlen hat für die Zeit der Nichtvermietung 90% des Übernachtungspreises (Nettomiete) zuzüglich einer Stornogebühr von einmalig EUR 60,--. Bis auf eine Bearbeitungsgebühr von EUR 60,-- ist eine Stornierung von mehr als 60 Tagen vor Anreise kostenfrei. Ein Anspruch auf Nutzung einer zuvor gebuchten und stornierten Ferienunterkunft bei nicht erfolgter Neuvermietung besteht nicht. -

4b. Für Anreisende aus Corona-Risikogebieten gilt folgendes:

Wird der Mietvertrag storniert, weil ein behördlich angeordnetes Beherbergungsverbot (Lockdown) das Reisen unmöglich macht, stornieren wir bis auf eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,-- kostenfrei. Auf Wunsch buchen wir den Mietvertrag auf einen anderen Zeitraum auch komplett kostenfrei um.

Storniert der Gast, obwohl das Anreisen unter behördlichen Auflagen erlaubt ist, (Negativtest, Impfnachweis, niedrige Inzidenz) aber die Bedingungen hierfür vom Gast nicht erfüllt sind, gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 4a.

Wir empfehlen eine Reiserücktrittversicherung, die auch Corona-Risiken beinhaltet. Mit Ihrem Mietvertrag können Sie eine solche Reiserücktrittversicherung direkt mit der Buchung abschließen.

5. Der Mietpreis deckt die im Vertrag bzw. in der Preisliste näher aufgeführten Leistungen. Den Tourismusbeitrag (Kurabgabe) hat der Mieter mit der Restmiete unbar zu überweisen. Die Kurkarten (Ostseecard) liegen dann bei uns im Büro für den Gast bereit.

6. Das Mietobjekt darf nur von der im Vertrag angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Bitte darüber hinaus auch die objektbezogenen Hinweise beachten! Haustiere bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieter; sie müssen angemeldet und im Vertrag aufgeführt sein. Für das Tier ist eine geeignete Unterlage (Decke oder Körbchen) mitzubringen. Verunreinigungen des Grundstücks sind zu vermeiden bzw. vom Halter des Tieres zu beseitigen. Am Abreisetag muss die Spülmaschine, soweit vorhanden, vom Gast leergeräumt sein, da wir andernfalls eine Gebühr von EUR 10,-- erheben müssen. Wir bitten um Verständnis.

7. Jeder Mieter bekommt zur angemieteten Wohnung die erforderlichen Schlüssel für die Mietdauer. Bei Verlust eines Wohnungsschlüssels ist ein neues Schloss oder ein Ersatzschlüssel erforderlich und der Mieter zur Ersatzleistung verpflichtet.

8. Der Mieter haftet für die von ihm, seinen Angehörigen, mitgebrachten Tiere oder von Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt, wobei beim Mieter die Beweispflicht des Nichtverschuldens liegt. Der Mieter (Gast) ist in der Mietzeit für das Mietobjekt verantwortlich und hat es in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und am Ende der Mietzeit wieder besenrein zu übergeben. Darüber hinaus ist das Geschirr abzuwaschen, die Spülmaschine zu leeren und die Abfälle zu entsorgen. Bei Nichteinhaltung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer erhöhten Endreinigungsgebühr je nach zusätzlichem Aufwand. Eine Abnahme der Mietunterkunft bei Abreise behalten wir uns ausdrücklich vor.

9. "Ingrid Baecker Ferienhäuser" ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die sofortige Räumung durch den Gast zu verlangen, wenn dieser gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten für das Mietobjekt schwer verstößt. In diesem Fall ist der Mieter nicht berechtigt, anteilige Rückzahlung des Mietpreises zu fordern.

10. Wird die Durchführung des Mietvertrages infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer besonderer Umstände (z.Bsp. höhere Gewalt oder Sperrung aufgrund eines Schadens) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, ist "Ingrd Baecker Ferienhäuser" berechtigt, den Vertrag zu kündigen, sofern die Stellung einer gleichwertigen Ersatzwohnung nicht möglich ist. Eine Entschädigungsforderung an Vermieter oder Vermittler erwächst hieraus nicht.

11. Nicht alle im Prospektmaterial oder Internet dargestellten Räume sind nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein als Wohnräume zur dauernden Benutzung durch Menschen zugelassen. Dieses betrifft insbesondere die möblierten Spitzböden und Souterrains (Treppen, Fenster, Raumhöhen). Wohnungsgrundrisse können Maßtoleranzen bis ca. 10% aufweisen. Die in den Grundrissen eingezeichnete Möblierung ist im Bezug auf die Anordnung im Raum unverbindlich. Aus Verbesserungsgründen sind Abweichungen möglich.

12. Auf fehlende Zusatzausstattungen (z.B. Mikrowelle, Gartenmöbel) hat der Mieter keinen Ersatzanspruch, wenn diese Dinge saisonbedingt nicht oder nur teilweise während der Vertragszeit zur Verfügung stehen.

13. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten von "Ingrid Baecker Ferienhäuser" gespeichert werden.

14. Internetnutzung - Soweit der Vermieter in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang mittels WLAN unterhält, gestattet er dem Mieter dort nur für die Dauer seines Aufenthalts die Nutzung. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die direkt oder indirekt (bei Weitergabe der WLAN-Daten an Dritte) auf eine rechtswidrige Verwendung des WLAN-Anschlusses zurückzuführen sind. Insbesondere darf der bereitgestellte Internetanschluss nicht zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten genutzt werden. Schwankungen oder Störungen im Empfang berechtigen nicht zur Entgeltminderung. Mit der Kenntnisnahme dieser AGB erkennt der Mieter die Nutzungsbedingungen des WLAN-Angebots vollumfänglich an. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter gegenüber dem Mieter Schadenersatzansprüche vor.

15. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzt, die deren wirtschaftlichem Sinn und Zweck möglichst nahe kommt. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages oder Buchung über einen Drittanbieter (Reiseveranstalter) erkennt der Gast die Geltung der Buchungsbedingungen für sich als verbindlich an.

16. Im Bereich Dahme-Nord "Strandwiese", kann es zeitweise zu Störungen durch vor- und nachgelagerte Bauvorhaben kommen, jeweils in der Zeit von 08 - 17 Uhr.

17. Sofern Einreisebeschränkungen nach Schleswig-Holstein bedingt durch die Corona-Krise bestehen und von Behörden offiziell angeordnet werden, gelten unsere diesbezüglichen Bestimmungen gemäß Ziffer 4 dieser AGB.

18. Gerichtsstand ist Lübeck.